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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Vorbemerkung/ Rechtsgrundlagen/ Buchungen/ Bezahlung/ Preise/ Ruecktritt durch den Kunden/ Annullierung/ Ruecktrittsklaerungen/Reiseaenderungen/Ersatzleistungen/Obliegenheiten der Kunden/ Hotelklassifizierung/ Haftung/ Entschaedigungen/ Betreuung/Reklamation/ Versicherung/ Garantiefond/ Allgemeines

 
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFSVERTRAGS
VON REISEPAKETEN ODER EINZELLEISTUNGEN

Gemaess Art. 6, Ges.Verord. 111/95 haben die Kunden Anspruch auf ein Exemplar des An-/Verkaufsvertrags von Reisepaketen.

1) VORBEMERKUNG. BEGRIFF REISEPAKET

Gemaess Art. 2, Abs. 1, Ges.Verord. 111 vom 11/3/95, aktualisiert mit Direktive 9O/314/EWG:

Gegenstand von Reisepaketen sind die Reisen, der Urlaub und die "alles inklusiv"-Pakete, resultierend aus der Kombination von wenigstens 2 der vorgenannten Elemente, die zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, laenger als 24 Stunden dauern oder sich ueber einen Zeitraum erstrecken, der wenigstens eine Nacht beinhaltet:

a) Transport
b) Unterkunft
c) Leistungen, die nicht Teil des Transports oder der Unterkunft sind (..., die einen erheblichen Teil des Reisepakets darstellen) 

2) RECHTSGRUNDLAGEN
Der Vertrag zu den hier veroeffentlichten Programmen, die das Angebot von Reisepaketen zum Gegenstand haben, wird ueber die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen hinaus auch durch die in den dem Kunden zugesandten Reiseunterlagen enthaltenen Klauseln geregelt. Besagter Vertrag, der gleichermassen fuer zu erbringende Leistungen im Inland als auch im Ausland gilt, wird durch Ges. 21/12/77, Nr. 1084 geregelt, ratifiziert und erlassen vom Internationalen Abkommen ueber Reisevertraege (CCV), unterzeichnet in Bruessel, am 23/4/70, sowie durch obengenannte Gesetzesverordnung 111/95.

3) BUCHUNGEN
Die Buchung muss auf entsprechendem Formular erfolgen, das vollstaendig auszufuellen und vom Kunden zu unterschreiben ist. Die Annahme der Buchung unterliegt der Verfuegbarkeit der Plaetze. Der Vertrag kommt erst mit der Bestaetigung der Buchung durch den Reiseveranstalter zustande. Die entsprechenden Angaben zum Reisepaket, die nicht in den Vertragsunterlagen, den Prospekten oder anderweitigen Mitteilungen enthalten sind, werden von dem Reiseunternehmen in Erfuellung der von Gesetzesverordnung 111/95 vorgesehenen Obliegenheiten rechtzeitig vor Reiseantritt zur Kenntnis gebracht.

4) BEZAHLUNG
Mit der Buchung muss eine Anzahlung in Hoehe von 25 % geleistet werden oder der Gesamtbetrag der zu treffenden Reisevorkehrungen. Die Restsumme muss 30 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Bei Buchungen innerhalb 30 Tage vor Reiseantritt muss der gesamte Reisepreise bei Buchung gezahlt werden. Bei nicht erfolgter Bezahlung zu obengenannten Terminen tritt die im Vertrag enthaltene Aufloesungsklausel in kraft, mit den Bestimmungen zur Vertragsaufloesung entsprechend der zu Lasten des Reiseveranstalters entstandenen weiteren Schaeden.

5) PREISE
Die im Vertrag angegebenen Preise koennen bis 20 Tage vor dem festgelegten Datum des Reiseantritts geaendert werden, jedoch nur aufgrund folgender Veraenderungen:

- Transportkosten, inkl. Benzinpreise;
- Abgaben, Gebuehren und Steuern fuer bestimmte Leistungen wie Hafen-und
Flughafengebuehren;
- Wechselkurse fuer das betreffende Reisepaket.

Massgebend fuer genannte Veraenderungen ist deren Beendigung oder deren in kraft getretener Verlauf zum Zeitpunkt der vorliegenden Programmveroeffentlichung:

6) RUECKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann ohne Bezahlung von Ruecktrittskosten unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zuruecktreten:

- bei Preiserhoehungen von mehr als 10 % fuer Leistungen wie in vorherigem Absatz genannt;
- bei erheblicher Aenderung einer wesentlichen Vertragsleistung (d.h. jede Aenderung von Vertragsbestandteilen, die objektiv betrachtet wesentlich die Nutzung des Reisepakets insgesamt betreffen), die vom Reiseveranstalter nach Vertragsabschluss, aber vor Reiseantritt und nicht vom Kunden akzeptiert, vorgenommen wird;
- Unmoeglichkeit, an der Reise teilzunehmen aufgrund schwerwiegender Nichterfuellung von Leistungen seitens des Reiseveranstalters;

In obengenannten Faellen hat der Kunde alternativ das Recht:

- die Teilnahme an einem gleichwertigen Reisepaket oder, sofern nicht verfuegbar, an einem hoeherwertigen ohne Preisaufschlag oder bei einem minderwertigen die Rueckzahlung der Preisdifferenz zu verlangen;
- die Rueckzahlung der bereits geleisteten Zahlung; diese Rueckzahlung muss innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rueckzahlungsaufforderung geleistet werden.

Der Kunde muss seine Entscheidung (Annahme der Aenderung oder Ruecktritt) innerhalb und nicht spaeter als 2 Werktage nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung, wie im 1. Abs. dargestellt, dem Reiseveranstalter zur Kenntnis bringen: Bei Nichteinhaltung des genannten Termins gilt die Massnahme des Reiseveranstalters als vom Kunden akzeptiert.

Dem Kunden, der nicht aufgrund der in Abs. 1 genannten Faelle von dem Vertrag zuruecktritt, wird Ersatz fuer die getroffenen Reisevorkehrungen, sofern vorgesehen, sowie dem Ruecktritt angemessene und die im folgenden aufgefuehrten nicht uebersteigende Betraege berechnet:

A) Reisepakete mit regelmaessigem Liniendienst zu normalen Tarifen oder mit Aufenthalten in Hotel, Apartments, Residenzen, Ferienhaeusern und Feriendoerfern in Formula-Hotel

- 10 % des Reisepreises bis 15 Kalendertage vor Reiseantritt;
- 30 % des Reisepreises 14 bis 9 Kalendertage vor Reiseantritt;
- 50 % des Reisepreises 8 bis 4 Kalendertage vor Reiseantritt (ausgenommen Samstag) vor Reiseantritt;
- 75% des Reisepreises nach genannten Terminen.

B) Reisepakete mit regelmaessigen Linienfluegen zu Sondertarifen oder IT oder mit Charter- oder Sonderfluegen

(bis zu 5 Stunden non-stop-Flug)
Gruppenreisepakete mit anderen Transportmitteln

- 10 % des Reisepreises bis 21 Kalendertage vor Reiseantritt
- 30 % des Reisepreises 20 bis 15 Kalendertrage vor Reiseantritt
- 50 % des Reisepreises 14 bis 3 Werktage (ausgenommen Samstag) vor Reiseantritt
- 100 % des Reisepreises nach genannten Terminen.

C) Reisepakete mit Charter- oder Sonderfluegen (ueber 5 Stunden non-stop-Flug) oder mit Gruppen-IT interkontinental, Kreuzfahrten, Reisepakete mit Aufenthalt in Hotels, Residenzen, Ferienhaeusern und Feriendoerfern in Formula-Vermietung:

- 10 % des Reisepreises bis 30 Kalendertage vor Reiseantritt
- 30 % des Reisepreises 29 bis 18 Kalendertage vor Reiseantritt
- 50 % des Reisepreises 17 bis 10 Kalendertage vor Reiseantritt
- 75 % des Reisepreises 9 Kalendertrage oder 3 Werktage (ausgenommen Samstag) vor Reiseantritt
- 100 % des Reisepreises nach genannten Terminen

7) ANNULLIERUNG DES REISEPAKETS
Wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt bekanntgibt, dass die im Reisepaket enthaltenen Leistungen seinerseits nicht erbracht werden koennen, kann der Kunde die Rechte aus dem 2. Abs. und in der Form des 3. Abs. des vorhergehenden Artikels geltend machen, vorausgesetzt, dass die Annullierung nicht dem Kunden zuzuschreiben ist. Der Kunde kann von obengenannten Rechten ebenfalls Gebrauch machen, wenn die Annullierung aufgrund Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl wie im Katalog beschrieben erfolgt.

8) ERLAEUTERUNG RUECKTRITT
Der Ruecktritt seitens des Kunden oder die Annullierung des Reisepakets sind vollstaendig geregelt durch die vorhergehenden Art. 6 und 7, die im wesentlichen Art. 12 oder 13 der Ges.Verord. 111/95 wiedergeben. Sie behandeln die Gleichstellung der Vertragsparteien auch kraft genanntem Art. 1469 Ter BGB (erlassen mit Ges. 52/96, aktualisiert durch Ratsdirektive 93/13 EWG betreffs Missbrauchsklauseln in Vertragsabschluessen mit Kunden), der besagt, dass "Klauseln, die Gesetzesverordnungen wiedergeben, keine Schikane sind".

9) AENDERUNGEN VOR REISEANTRITT
Jede erhebliche Aenderung des Pakets oder eines wesentlichen Bestandteils seitens des Reiseveranstalters muss vom Kunden akzeptiert sein. Buchungsaenderungen seitens des Kunden verpflichten den Reiseveranstalter nur in den Grenzen der Erfuellbarkeit. In jedem Fall wird dem Kunden ein Betrag in Hoehe von ... pro Person bei Aenderungsforderungen berechnet.

10) AENDERUNGEN NACH REISEANTRITT
Ist der Reiseveranstalter aus welchen Gruenden auch immer, abgesehen von einem Verschulden seitens des Kunden, nach Reiseantritt nicht in der Lage, einen wesentlichen Bestandteil der im Vertrag aufgefuehrten Leistungen zu erfuellen, muss er Alternativloesungen anbieten, ohne Preisaufschlaege zu Lasten des Kunden oder bei minderwertigeren Leistungen als vorgesehen einen Ersatz zum Ausgleich der Differenz leisten.

Sollte der Reiseveranstalter nicht in der Lage sein, eine Alternativloesung zu bieten oder der Kunde akzeptiert aus ernsthaften und gerechtfertigten Gruenden die Alternativloesung nicht, muss der Reiseveranstalter ohne Preisaufschlag ein bezueglich dem urspruenglich vorgesehenen

gleichwertiges Transportmittel fuer die Rueckfahrt zum Reiseantrittsort bereitstellen oder zu einem anderen vereinbarten Ort, soweit es mit dem Transportmittel und den Plaetzen zu vereinbaren ist, und der Reiseveranstalter muss zum Ausgleich der Differenz zwischen den vorgesehenen und den erfolgten Leistungen bis zum Zeitpunkt der vorverlegten Abreise Ersatz leisten.

11) ERSATZPERSON
Sollte der Kunde auf die Reise verzichten, kann er sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn:

a) der Reiseveranstalter schriftlich und innerhalb von 4 Werktagen vor festgelegtem Reiseantritt dementsprechend informiert wird;
b) dem keine Gruende entgegenstehen bezueglich Reisepass, Visa, Gesundheitszertifikate, Unterbringung, Transport etc., die die Nutzung des Reisepakets seitens des Dritten nicht ermoeglichen;
c) der Dritte dem Reiseveranstalter alle entstehenden Kosten ersetzt, die ab Ruecktrittsbekanntgabe angefallen sind.

Der verzichtende Kunde muss in jedem Fall Ersatz fuer die, soweit vorgesehen, bereits getroffenen Reisevorkehrungen leisten. Ausserdem ist er fuer die Ersatzperson voll verantwortlich hinsichtlich der Bezahlung des Restbetrages sowie der unter "c" dieses Artikels genannten Betraege.

12) OBLIEGENHEITEN DER TEILNEHMER
Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihren Reisepass oder ein anderes fuer alle waehrend der Reise besuchten Laender gueltiges Dokument mit sich zu fuehren sowie Aufenthalts- und Transitvisa und evtl. geforderte Gesundheitszertifikate. Zudem muessen sie die normalen Vorsichts- und Sorgfaltsmassnahmen, die Informationen des Reiseveranstalters und die das Reisepaket betreffenden administratorischen und gesetzlichen Regeln und Bestimmungen beachten. Alle aus Nichterfuellung obiger Obliegenheiten dem Reiseveranstalter entstehenden Schaeden gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Kunde muss dem Reiseveranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen oder Elemente zur Verfuegung stellen, die dieser benoetigt, um sein Recht auf Ersatz Dritten als Schadensverursacher gegenueber geltend zu machen, und der Kunde ist dem Reiseveranstalter gegenueber fuer den verursachten Schaden verantwortlich hinsichtlich des Schadensersatzes. Der Kunde muss dem Reiseveranstalter ausserdem schriftlich bei Buchung gewuenschte Besonderheiten hinsichtlich der Reise, die, sofern sie von seiten des Reiseveranstalters zu erfuellen sind, evtl. Sondervereinbarungen zum Gegenstand haben, zur Kenntnis bringen.

13) HOTELKLASSIFIKATION
Die offizielle Klassifikation der Hotelanlagen erfolgt im Katalog oder in anderweitigem Informationsmaterial nur, sofern sie ausdruecklich oder formal von den zustaendigen Behoerden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird, angegeben ist. Bei nichtvorhandenen, offiziell von den zustaendigen Behoerden anerkannten Klassifizierungen, auch in den Mitgliedsstaaten der EWG, auf die sich die Leistung bezieht, wird von dem Reiseveranstalter aufgrund eigener Wertkriterien der Qualitaetsstandard festgelegt.

14) HAFTUNG
Der Reiseveranstalter haftet fuer alle Schaeden, die dem Kunden aufgrund gaenzlicher oder teilweiser Nichterfuellung vertragsgemaess zu erbringender Leistungen entweder durch den Reiseveranstalter selbst oder durch Dritte Dienstleistende entstanden sind, ausser das Ereignis ist nachweislich dem Kunden zuzuschreiben (hierin enthalten sind eigenstaendig vom Kunden unternommene Initiativen bei der Durchfuehrung von Reiseleistungen) oder liegt ausserhalb der im Vertrag vorgesehenen Leistungen begruendet, durch Zufall, durch hoehere Gewalt oder durch Umstaende, die der Reiseveranstalter gemaess der persoenlichen Sorgfaltspflicht vernunftgemaess nicht vorhersehen und vermeiden konnte. Der Verkaeufer, bei dem das Reisepaket gebucht wurde, haftet keinesfalls fuer Verpflichtungen hinsichtlich der Organisation der Reise, ist jedoch ausschliesslich und mit den obengenannten von Gesetzen und Abkommen geregelten Haftungsbeschraenkungen veranwortlich fuer die Verpflichtungen, die ihm aus seiner Funktion als Vermittler erwachsen.

15) SCHADENSERSATZBESCHRAENKUNGEN
Der vom Reiseveranstalter zu erbringende Schadensersatz darf keinesfalls die Entschaedigungssummen uebersteigen, die durch internationale Abkommen festgelegt sind hinsichtlich Leistungen, deren Nichterfuellung eine Haftung des Vertragspartners sowie weiterer Leistungstraeger bedeutet: das Warschauer Abkommen von 1929 ueber internationale Flugbefoerderung, modifiziert durch Aja 1955; das Berner Abkommen (CIV) ueber Bahnbefoerderung; das Pariser Abkommen von 1962 ueber Hotelhaftung, Art. 1183 und ff; das Bruesseler Abkommen von 1910 (CCV) ueber Haftung seitens des Veranstalters. In jedem Fall darf die Entschaedigungsgrenze fuer Schaeden, die keine Personenschaeden sind, die Summe von "5.000 Goldfranken fuer jeden weiteren in Art. 13 Nr. 2 CCV aufgefuehrten Schaden" nicht uebersteigen.

16) BETREUUNGSPFLICHT
Der Reiseveranstalter muss der dem Kunden zustehenden Betreungspflicht ausschliesslich im Rahmen der professionellen Sorgfalt und hinsichtlich der gesetzlichen oder vertragsgemaessen Sorgfaltspflicht des Kunden nachkommen.Der Reiseveranstalter ist dem Kunden gegenueber nicht haftbar bei Nichterfuellung seitens des Verkaeufers hinsichtlich dessen Obliegenheiten.

17) REKLAMIERUNGEN UND ANZEIGEN
Der Kunde muss dem Reiseveranstalter schriftlich in Form einer Reklamierung die Abweichungen und Maengel des Reisepakets sowie die Nichterfuellung von Leistungen unverzueglich mitteilen. Sofern dies nicht moeglich ist, innerhalb von 10 Tagen ab der vorgesehenen Rueckkehr zum Reiseantrittsort. Sofern die Reklamierungen vor Ort vorliegen, muss der Reiseveranstalter dem Kunden die erforderliche Betreuung gemaess vorstehendem Art. 16 bieten, um fuer sofortige Abhilfe zu sorgen. Analog muss der Reiseveranstalter auch bei einer nach Beendigung der Leistungen zur Kenntnis gebrachten Reklamierung Vorsorge insofern treffen, dass dem Kunden eine umgehende Antwort auf seine Forderungen garantiert ist.

18) REISERUECKTRITTSKOSTEN- UND RUECKREISEKOSTENVERSICHERUNG
Sofern nicht ausdruecklich im Reisepreis enthalten, ist zu empfehlen, vor Reiseantritt bei dem Reiseveranstalter oder Reiseverkaeufer eine Reiseruecktrittskosten-, Reiseunfall- und Reisegepaeckversicherung abzuschliessen. Zudem besteht die Moeglichkeit des Abschlusses eines Betreuungspakets, das die Rueckreisekosten aufgrund von Unfaellen und Krankheiten deckt.

19) GARANTIEFONDS
Beim Ministerratspraesidium besteht ein nationaler Garantiefonds, an den sich der Kunde gemaess Art. 21, Ges.Verord. 111/95 im Fall von Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters oder -verkaeufers zur Wahrung folgender Ansprueche wenden kann:

a) Rueckerstattung der geleisteten Zahlung;
b) Rueckreise bei Auslandsreisen.

Der Fond muss unverzueglich oekonomische Mittel zur Verfuegung stellen bei zwangsweiser Rueckreise von Reisenden aus Nicht-EU-Laendern in Notfaellen, die mehr oder weniger dem Verhalten des Reiseveranstalters zuzuschreiben sind.

Zustaendigkeitsmodalitaeten des Fonds sind in der Verordnung des Ministerratspraesidenten, Art. 21 Nr. 5 Ges.Verord. 111/95 festgeschrieben.

NACHTRAG: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BEI VERKAUF VON EINZELNEN REISELEISTUNGEN

A) MASSGEBLICHE VERORDNUNGEN
Vertraege, deren Gegenstand nur das Angebot von Befoerdungs- oder Aufenthaltsleistungen oder jedweder weiteren einzelnen Reiseleistung ist und somit keinen Verkaufsbestandteil von Reiseveranstaltungen oder Reisepaketen darstellt, sind durch die folgenden Verordnungen des Internationalen Abkommens ueber Reisevertraege (CCV) geregelt: Art.1, Nr.3, Nr.6; Art. 17 - 23; Artb. 24 - 31, sofern die Leistungen sich von jenen in Reiseveranstaltungsvertraegen unterscheiden.

B) VERTRAGSBEDINGUNGEN
Auf diese Vertraege sind die folgenden Klauseln der obengenannten Allgemeinen Bedingungen der Vertraege ueber den Verkauf von Reisepaketen anwendbar: Art.3, Abs.1; Art.4; Art. 6; Art. 7; Art. 8; Art. 9, Abs. 1; Art. 10; Art. 15; Art. 17. Die Anwendung genannter Klauseln legt nicht gaenzlich die entsprechenden Vertraege als Bestandteil von durch Reisepakete organisierte Reisen oder Aufenthalte fest. Die Terminologie der zitierten Klauseln entspricht dem Vertrag ueber Reisepakete (Reiseveranstalter, Reise etc.) und wird somit als bezugnehmend auf die entsprechenden Abschnitte des Vertrags ueber den Verkauf einzelner Reiseleistungen verstanden (Verkaeufer, Aufenthalt etc.).

C) RUECKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Dem Kunden, der aus jedwedem Grund, der nicht dem Verkaeufer zuzuschreiben ist, vom Vertrag zuruecktritt, werden die Kosten der getroffenen Reisevorkehrungen berechnet, sofern vorgesehen, und Betraege, die die im folgenden aufgefuehrten nicht uebersteigen:

a) Aufenthalt in Hotel, Apartments, Residenzen, Ferienhaeusern und Feriendoerfern in Formula Hotel:
- derselbe Betrag wie unter A) Art. 6, Abs. 3.

b) nur Befoerderung mit Charter- oder Sonderfluegen (unter 5 Stunden non-stop-Flug):
- derselbe Betrag wie unter B) Art. 6, Abs. 3.

c) nur Befoerderung mit Charter- oder Sonderfluegen (ueber 5 Stunden non-stop-Flug); Aufenthalt in Apartments, Residenzen, Ferienhaeusern und Feriendoerfern in Formula- Vermietung:
- derselbe Betrag wie unter C) Art. 6, Abs. 3.

d) nur Befoerderung mit Linienfluegen oder anderen Transportmitteln; Reiseleistungen, die nicht Teil der Befoerderung oder der Unterkunft sind:
- derselbe Betrag, der von den diversen Dienstleistungsunternehmen verlangt wird.


Technische Organisation: Scoglio Viaggi T.O.
Versicherungspolice der Haftpflicht:
Compagnia Unipol Versicherungen - Police Nr: 1006522041686